Ferienwohnung auf den Kanaren legal betreiben – Checkliste nach LEY 6/2025

Neue Regeln seit 2025: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Mit der LEY 6/2025 hat die Kanarische Regierung die Ferienvermietung neu geregelt. Gemeinden dürfen Quoten festlegen, Genehmigungen verweigern und bestehende Vermietungen überprüfen. Für viele Eigentümer stellt sich die Frage: Darf ich weiterhin vermieten – oder überhaupt neu starten?

Vollständig übersetzt heißt das neue Gesetz vom 10.12.2025:

GESETZ 6/2025 vom 10. Dezember über die nachhaltige Regelung der touristischen Nutzung von Wohnraum.

Die schönfärbende Beschreibung zur nachhaltigen Nutzung entfaltet sich auf 78 Seiten! Wahrlich ein langer Gesetzestext, den kaum jemand vollständig lesen will. Auf den ersten Seiten finden sich seitenlangen Begründungen oder Rechtfertigungen, weshalb die touristische eVermietung neu und vor allem restriktiver geregelt werden soll. An erster Stelle steht dabei, die Problematik an mangelndem Wohnraum für die lokale Bevölkerung und deren Recht auf Wohnraum. Jedem der sich mit der Problematik Wohnraum, Vermietung, Leerstand und Mieterrechte in Spanien beschäftigt, wird zu der Erkenntnis gelangen, dass Ferienwohnungen nur ein geringer Teil des Problems sind. Alle Proteste, Petitionen und Interventionen seitens der Vermieterlobby haben wenig Änderungen bewirkt. Es soll jedoch Änderungen geben, die jedoch keine grundsätzliche Erleichterung bringen werden. Umso wichtiger ist es für Ferienwohnungseigentümer sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen und anzupassen. Wer den Anforderungen nicht nachkommt wird seine Lizenz verlieren! Nachfolgend stelle ich einige wesentliche Informationen zur Verfügung sowie eine Checkliste für Vermieter, die bereits Ferienwohnungen vermieten (Bestand) und solche, die neu starten wollen.  


Kostenlose Checkliste für Vermieter (Stand Januar 2026)

Individuelle Prüfung & Beratung

Jede Ferienwohnung ist anders. Ob Bestandsschutz greift, ob eine Gemeinde neue Genehmigungen zulässt oder welche Unterlagen konkret verlangt werden, hängt von Lage, Immobilientyp und Zeitpunkt ab.

 

Häufige Fragen zur LEY 6/2025 

Was regelt die LEY 6/2025 für Ferienwohnungen auf den Kanaren?

Die LEY 6/2025 regelt die nachhaltige Nutzung von Ferienwohnungen (Viviendas de Uso Turístico) auf den Kanaren. Sie gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Höchstquoten festzulegen, neue Genehmigungen einzuschränken und bestehende Ferienvermietungen zu überprüfen oder nachträglich anzupassen.


Gibt es Bestandsschutz für bereits vermietete Ferienwohnungen?

In vielen Fällen ja. Bestehende Ferienwohnungen können Bestandsschutz genießen, sofern sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ordnungsgemäß registriert waren und weiterhin die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ob Bestandsschutz greift, hängt insbesondere von der jeweiligen Gemeinde und der aktuellen Bau- und Nutzungsplanung ab.


Benötige ich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Ist die Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios), kann diese die touristische Vermietung verbieten oder einschränken. In der Praxis verlangen viele Ayuntamientos einen schriftlichen Nachweis, dass die Ferienvermietung laut Gemeinschaftsordnung erlaubt ist oder nicht untersagt wurde.


Ist eine neue Ferienvermietung auf Teneriffa noch möglich?

Das ist gemeindeabhängig. Viele Gemeinden haben inzwischen Höchstquoten eingeführt oder neue Genehmigungen vorübergehend ausgesetzt. Vor dem Kauf einer Immobilie oder dem Start einer neuen Ferienvermietung sollte immer geprüft werden, ob die Gemeinde aktuell neue Ferienwohnungen zulässt.


Welche Mindestanforderungen muss eine Ferienwohnung erfüllen?

Die Ferienwohnung muss rechtlich als Wohnraum zugelassen sein, über eine Grundausstattung verfügen und die geltenden Sicherheits- und Hygienestandards erfüllen. Zusätzlich können Gemeinden weitergehende Anforderungen festlegen, etwa zu Nachhaltigkeit, Energieverbrauch oder Lärmschutz.


Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die LEY 6/2025?

Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder, der Entzug der touristischen Registrierung oder ein vollständiges Vermietungsverbot. Besonders kritisch sind Vermietungen ohne Registrierung oder entgegen kommunaler Verbote.