Beratung zur Vermietung von Ferienimmobilien auf den Kanarischen Inseln
Ich begleite Sie bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Prozesses zur Vermarktung und Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln. Mein Angebot beinhaltet:
Die persönliche Beratung und Analyse Ihrer aktuellen Situation, sowie die Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung.
- Entspricht meine bisherige Vermietungsaktivität den rechtlichen Anforderungen?
- Welche Anforderungen erfülle ich bereits und welche muss ich noch erfüllen?
- Welche Plattformen sind für die Vermietung meines / meiner Objekte geeignet ?
- Welche Alternativen Vermarktungsmöglichkeiten gibt es?
- Wie kann ich alle administrativen Prozesse der Vermietung meiner Ferienimmobilie managen?
- Welche Software zur Automatisierung der Verwaltung und Vermietung kann ich nutzen?
Das Vorgehen:
Erstmalig besprechen wir uns per Telefon oder Videokonferenz zur Klärung Ihres Anliegens. Beratungsdauer: ca. 15-30 Minuten
Vorbereitung auf das Gespräch:
Am besten senden Sie mir bereits vor dem Telefonat Informationen und ggf. Links zu Ihrem Objekt zu, falls Sie dieses bereits im Internet anbieten. Dadurch kann ich mich besser auf Ihre Situation einstellen und vorbereiten. Der Zeitaufwand für die Vorbereitung wird der Beratungszeit angerechnet.
Organisationsaktivitäten im Zusammenhang mit der Vermietung einer Ferienimmobilie
Das Ziel meiner Beratung:
Die Beratungsleistung und aktive Hilfe zur Umsetzung wird Sie in die Lage versetzen, die notwendigen organisatorischen Angelegenheiten mit den Behörden zeitnah umzusetzen. Am Ende erfüllen Sie die Verpflichtungen, die sich aus der gesetzlichen Regelung ergeben und können Ihre Vermietungsaktivität effektiver gestalten.
Umsetzung der Lösungen zur Vermietung von Ferienimmobilien
Die nachfolgenden Schritte sind notwendig, wenn Sie mit einer Vermietung neu starten oder bisher noch keine offizielle Registrierung Ihrer Ferienimmobilie vorgenommen haben. Falls Sie schon einen Teil erfüllt haben, gehen wir die fehlenden Anforderungen an. Für jeden Schritt biete ich Ihnen meine Hilfe zur konkreten Umsetzung an.
Schritt 1
- Antrag zur Ausstellung eines digitalen Zertifikats
- Begleitung zu den zuständigen Behörden (Teneriffa) falls notwendig
- Installation des digitalen Zertifikats auf Ihrem Computer
- Anleitung zur Verwendung des digitalen Zertifikats für die Bearbeitung von Formularen der kanarischen Verwaltung, als auch der spanischen Verwaltung.
Schritt 2
- Anmeldung der touristischen Aktivität bei der zuständigen Behörde
- Anmeldung ihrer Ferienimmobilie auf der Plattform des spanischen Innenministeriums SES Hospedaje
- Anmeldung beim digitalen Zentralregister für Kurzzeitvermietungen von Ferienwohnungen
Achtung unbedingtdie Frist 1.7.2025 beachten! Wer keine Nummer hat darf danach nicht mehr vermieten! Lesen Sie unbedingt den Artikel im Link dazu. - Kommunikation mit den Behörden zur Lösung von Problemen
Schritt 3
- Implementierung eines digitalen Prozesses zur Online- Gästeregistrierung
- Automatisierung der Übertragung der Gästedaten an die Plattform SES Hospedaje
Insbesondere die Digitalisierung der Gästeregistrierung über ein Online check-in Verfahren wird Ihnen dabei helfen, alle gesetzlichen Anforderungen zeitgerecht zu erfüllen sowie den behördlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren damit Sie mehr Zeit für Ihre Gäste haben. Sie sparen damit Kosten für die Verwaltung oder der Beschäftigung von Dritten.
Wenn Sie mit der Beratung zufrieden sind und Ihre Vermarktung verbessern wollen, biete ich Ihnen Marketing Unterstützung an. Diesee beinhaltet u.a. die Vermarktung Ihrer Ferienwohnung über eine eigene Website mit einem Buchungskalender. Wie das aussieht können Sie bereits hier auf der Seite von Canarian Horizons ansehen. Das Beispiel Cliffhanger.
Erfahren Sie mehr über mein Angebot zur alternativen Vermarktung Ihrer Ferienimmobilie hier.
Wichtige steuerliche Regelungen, die erfüllt werden müssen:
Umsatzsteuerpflicht für die touristische Vermietung von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln
Seit dem 01.01.2024 sind Vermieter von Ferienwohnungen auf Teneriffa und allen kanarischen Inseln verpflichtet, die regionale Umsatzsteuer (IGIC) bei der kanarischen Steuerverwaltung (Administración Tributaria Canaria) anzumelden und Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen und abzuführen.
Bei der Impuesto General Indirecto Canario (IGIC) handelt es sich un die Allgemeine indirekte Steuer auf den Kanaren. Die Höhe beträgt 7%.
Hinweis für Festland Spanien und Balearen: Im Gegenteil dazu werden die Mieteinnahmen auf dem spanischen Festland und Balearen nicht der Besteuerung mit der Mehrwertsteuer (IVA) unterworfen. Die Vermieter müssen die Mieteinnahmen lediglich mittels Modell 210 versteuern.
Dies Steuerpflicht betrifft alle no-residentes der Kanaren, also alle die ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, z.B. in Deutschland. Als Eigentümer eine Ferienimmobilie auf den Kanaren, der seine Immobilie zu touristischen Zwecken vermietet, egal ob selber oder über einen Verwalter, muss die IGIC erheben und abführen.
Was bedeutet das für Sie als Vermieter?
Zunächst einmal müssen sie dem Finanzamt den Beginn ihrer Vermietungsaktivität mit einer Meldung kundtun. Dazu wird das Modelo 400 verwendet. Nun weiß das Finanzamt, dass sie mit der Aktivität einer Vermietung begonnen haben und absehbar Einnahmen erzielen werden. Man wartet also auf Ihre entsprechenden Erklärungen...Sie müssen nun Ende eines jeden Quartals die Mehrwertsteuererklärung mit dem Modelo 420, abgeben und abführen. Diese Steuererklärungen werden im April, Juli, Oktober und Dezember fällig. Die Abgabe muss innerhalb von 20 Tagen nach dem Monat, in dem die Steuer fällig ist, erfolgen. Hinzu kommt eine jährlich Sammelerklärung, das Modelo 425. Das Modelo 425 ist die jährliche Zusammenfassung der IGIC auf die im Laufe des Jahres angefallenen Einnahmen aus der Vermietung. Die Abgabefrist endet am 31.01. des Folgejahres.
Und dann gibt es noch Meldepflichten, wenn Geschäfte mit Dritten die Höhe von 3.005,06 € überschreiten. Aber darauf wird hier nicht weiter eingegangen. Es ist also auch ein erheblicher Aufwand hinsichtlich der Steuererklärungen erforderlich, die alle dazu beitragen, die Marge aus der Vermietung zu schmälern.
Hinweis:
Es wird keine steuerliche Beratung oder Steuererklärung angeboten. Informationen zu den steuerlichen Regelungen dienen lediglich zur Information. Ich kooperiere gerne mit Ihrem Steuerberater oder biete die Vermittlung eines geeigneten Steuerberaters an.
Die Rechnungsstellung für Einnahmen aus der Vermietung einer Ferienwohnung
Aus obigem Sachverhalt ergibt sich Frage zur Rechnungsstellung. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, eine Rechnung für Ihre Gäste auszustellen, aus der die Höhe der Übernachtungskosten und die IGIC hervorgehen. Für die Rechnungserstellung gelten ähnliche Vorgaben wie in Deutschland, z.B. fortlaufende Rechnungsnummer und Angaben der Daten des Rechnungsempfängers, also des Gastes. Auch dies bedingt einen weiteren Aufwand.
Beratungshonorar
Mein Honorar richtet sich nach Komplexität und zeitlichem Aufwand. Es hat sich bewährt nach Fallpauschalen abzurechnen, die sich auf Basis des Umfangs der Maßnahmen ergeben. Grundlage zur Berechnung meines Honorars ist ein Stundensatz von 50 € .
Kontaktieren Sie mich noch heute für ein erstes Beratungsgespräch